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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zu den Verkaufsbedingungen der Finn Technologies & Partner GmbH, im Folgenden Verkäufer genannt, gehören ausdrücklich die folgenden:

  1. ALLGEMEINER AUSSCHLUSS: Es gibt keine anderen Bedingungen oder Garantien als die des Herstellers, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Leistung der Waren oder dafür, dass sie für den Gebrauch unter bestimmten Bedingungen geeignet sind oder einem bestimmten Zweck dienen, auch wenn diese Bedingungen oder dieser Zweck dem Verkäufer bekannt sein mögen.
  2. RÜCKGABE VON WAREN: Waren, die vom Verkäufer als mangelhaft akzeptiert werden, werden bei Rücksendung nach Möglichkeit wie ursprünglich bestellt ersetzt, bilden jedoch nicht den Gegenstand irgendeines Anspruchs des Kunden, mit Ausnahme der Rückerstattung des gezahlten Geldes.

Bei Rückgabe von Waren aus anderen Gründen wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15 % erhoben. Die Waren müssen innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Lieferung in wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgegeben werden. Alle Waren, die nicht auf Lager sind oder speziell angefertigt wurden, können nicht zurückgegeben werden.

  1. LIEFERUNG: Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen und -termine sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden und stellen eine Schätzung dar, ohne dass der Verkäufer für die Folgen einer Verzögerung haftet.
  2. SCHADENSERSATZ: Der Kunde stellt den Verkäufer von Verlusten, Schäden oder Verletzungen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der gelieferten Waren ergeben.
  3. KURZLIEFERUNG: Reklamationen wegen Lieferung falscher Mengen müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, die ursprüngliche Menge zu ändern, es sei denn in gegenseitigem Einvernehmen.
  4. WAREN ZUR ÜBERPRÜFUNG: Für Waren, die dem Kunden zur Überprüfung und Bewertung zugesandt werden, gilt ausdrücklich, dass im Falle einer Rücksendung die betreffenden Waren im Voraus bezahlt an den Verkäufer zurückgeschickt werden und sich in einem angemessenen ungebrauchten und neuen Zustand befinden müssen, oder dass die Reparaturen zu Lasten des Kunden gehen.
  5. TECHNISCHE GERÄTE: Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung von Waren zu stornieren, die auf Grundlage eines Kostenvoranschlags aufgegeben wurden, falls die Waren nicht gemäss den angegebenen Spezifikationen gebaut werden können. In diesem Fall gehen die Entwicklungskosten für die Ausrüstung zu Lasten des Verkäufers.

Wir gewährleisten, dass das Material und die Waren, die im Rahmen eines Kundenauftrags für technische Geräte geliefert werden, den Spezifikationen entsprechen und von guter Qualität sind. Es wird keine bestimmte Lebensdauer angegeben, da die Ergebnisse guter Arbeit zeitlos

 und von guter Qualität sind.

  1. PANNEN UND AUSFÄLLE: Wir haften nicht für den Ausfall oder das Versagen unserer Anlagen, wenn dieser Ausfall oder Versagen auf eine Überlastung, ein Betreiben der Anlage ausserhalb der Spezifikation oder auf eine der Spezifikation zutreffenden fehlerhaften Weise zurück zu führen ist.
  2. KÜNDIGUNG: Ein geschlossener Vertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der betroffenen Parteien und zu den von uns festgelegten Bedingungen gekündigt werden, wobei die Stornogebühr so berechnet wird, dass sie alle Auslagen, einschließlich Arbeits-, Material-, Dienstleistungs-, Gemeinkosten, professionelle Kosten und Gewinn umfasst, die der Verkäufer bei der Annahme einer Stornierung für angemessen hält.
  3. EX WORKS: Der Verkäufer hält die Ware zum vereinbarten Termin in seinem Betrieb (Werk, Fabrik, Lager, Anlage) zur Abholung bereit. Der Käufer zahlt alle Transportkosten und trägt auch das Risiko für die Beförderung der Ware an ihren endgültigen Bestimmungsort. Der Verkäufer verlädt die Ware nicht auf Sammelfahrzeuge und macht sie nicht zur Ausfuhr frei. Wenn der Verkäufer die Ware verlädt, tut er dies auf Risiko und Kosten des Käufers. Wenn die Parteien wünschen, dass der Verkäufer für die Verladung der Ware beim Abgang verantwortlich ist und das Risiko und alle Kosten dieser Verladung trägt, muss dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag klargestellt werden.
  4. FREI IM LAGER: Der Verkäufer ist für die Lieferung der Waren an den benannten Ort im Land des Käufers verantwortlich und trägt alle Kosten für die Verbringung der Waren an den Bestimmungsort einschließlich der Einfuhrzölle und Steuern.
  5. TITEL:

Das Eigentum an den Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller Waren auf den Käufer über.

Der Käufer erkennt an, dass er die Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Waren als Verwahrer des Verkäufers hält und dass zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein Treuhandverhältnis besteht.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren hat der Käufer die Waren getrennt und so zu lagern, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers gekennzeichnet sind.

Der Käufer erkennt an, dass er, wenn er Waren des Verkäufers verkauft, die Waren als Treuhänder des Verkäufers verkauft, vorausgesetzt, dass solche Verkäufe keine Verpflichtungen seitens des Verkäufers nach sich ziehen. Der Käufer verwahrt den Erlös aus den Verkäufen treuhänderisch für den Verkäufer und hält den Erlös auf einem gesonderten Konto.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren erlischt das stillschweigende Recht des Käufers, die Waren zu verkaufen, unverzüglich, wenn die folgenden Ereignisse eintreten:

  1. Der Käufer, der eine natürliche Person ist, geht in Konkurs oder es wird ein Konkursverwalter oder Treuhänder für das Vermögen des Käufers oder eines seiner Güter oder Vermögenswerte bestellt;
  2. Der Käufer, bei dem es sich um ein Unternehmen handelt, fasst einen Auflösungsbeschluss oder tritt in Liquidation oder es wird ein Antrag auf Auflösung gestellt;

iii. Ein Konkursverwalter, Konkursverwalter und Verwalter, Kontrolleur oder freiwilliger Verwalter wird für irgendeinen Teil des Eigentums oder der Vermögenswerte des Käufers bestellt;

  1. Eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung wird in das Vermögen des Käufers eingeleitet oder durchgeführt;
  2. Der Käufer erleidet ein analoges Ereignis, das im Wesentlichen ähnliche Auswirkungen hat wie eines der oben genannten Ereignisse.
  3. VERTRÄGE: Die Verträge werden in Übereinstimmung mit dem gültigen Schweizer Recht ausgelegt und unterliegen diesen, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Schweizer Eidgenossenschaft und der Gerichte mit Berufungsbefugnis.

Verträge werden nur auf der Grundlage der vorstehenden Verkaufsbedingungen geschlossen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer akzeptiert, gelten alle Bedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen oder diese in irgendeiner Hinsicht einschränken oder negieren, als nicht anwendbar.

 

  1. Reklamationen: Reklamationen sind nur innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zulässig. Es werden keine Waren zur Rückgabe angenommen, es sei denn, dies wurde vorher besprochen und von einem schriftlichen Antrag auf Gutschrift begleitet.

 

  1. PREIS:
  2. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, ist der Preis der Waren der am Tag der Lieferung geltende Preis.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Verkaufspreise der Waren mit einer angemessenen Vorankündigung an den Käufer vor der Lieferung der Waren anzupassen, falls sich die Kosten für einen der folgenden Punkte erhöhen und diese sich auf den vereinbarten Verkaufspreis der Waren auswirken:
  4. Der Preis des Lieferanten an den Verkäufer;
  5. Frachtkosten, einschließlich der Kosten für den Übertransport;

iii. Versicherung;

  1. Wechselkurse;
  2. Quarantäne-, Zoll- oder Hafengebühren; und Zölle, Abgaben oder Gebühren in Bezug auf die Einfuhr von Waren oder Gebühren bei der Klassifizierung oder dem Wert von Waren für Zollzwecke.

 

Alle vom Verkäufer ausgedrückten oder beschriebenen Beträge sind Beträge ohne Mehrwertsteuer (folgend MwSt.). Wenn eine MwSt. vom Verkäufer in Bezug auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen oder anderen Dingen an den Käufer zu zahlen ist, dann ist der in der Rechnung ausgedrückte oder beschriebene Betrag (“Ursprünglicher Betrag”) so zu erhöhen, dass der Verkäufer einen Betrag (“Erhöhter Betrag”) erhält, der nach Abzug der MwSt.-Schuld des Verkäufers auf diesen erhöhten Betrag dazu führt, dass der Verkäufer den ursprünglichen Betrag nach Zahlung dieser MwSt-Schuld behält. Der Verkäufer wird alles tun, was ihm vernünftigerweise zur Verfügung steht, um eine Erhöhung des ursprünglichen Betrages gemäß dieser Klausel so gering wie möglich zu halten, und er wird alles tun, was ihm vernünftigerweise zur Verfügung steht, um den Käufer bei der rechtzeitigen Geltendmachung von Vorsteuergutschriften (falls vorhanden) zu unterstützen, die der Käufer für den Erwerb von Waren, Dienstleistungen oder anderen Dingen vom Verkäufer beanspruchen kann. Dies schliesst ein, dass der Verkäufer seinen registrierten Status für MwSt.-Zwecke beibehält und Steuerrechnungen für Lieferungen rechtzeitig ausstellt, wie vom Käufer vernünftigerweise gefordert.

 

Alle waren unterliegen den hier aufgeführten Bedingungen und den Verträgen zusätzlich beigefügten Verkaufsbedingungen